Fragen zu Behandlungen:

 
 

F: Ist für eine Behandlung eine ärztliche Verordnung notwendig?

A: Für physiotherapeutische Behandlungen benötigen wir ein Privatrezept vom Arzt. Osteopathische und homöopathische Behandlungen sind bei uns auch ohne ärztliche Verordnung möglich. Einige gesetzliche Krankenversicherungen fordern für eine Bezuschussung einer osteopathischen Behandlung ein Privatrezept für Osteopathie.

 

F: Werden die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen?

A: Unsere Behandlungskosten für Physiotherapie werden nur von privaten Krankenkassen übernommen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und unseren eigenen Ansprüchen in Bezug auf Behandlungszeit und -qualität werden die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen.

Osteopathische Behandlungen werden über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker abgerechnet (GebüH).
Private Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. die Behandlungskosten.
Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie Behandlungen. Eine Übersicht der Krankenkassen die eine Kostenerstattung der Osteopathie anbieten finden Sie auf folgenden Webseiten (Webseite BVO, Osteopathie-Krankenkasse).

Wir empfehlen unseren Patienten, sich vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse bzw. ihrer privaten Krankenversicherung über die Kostenübernahme zu informieren.

 

F: Muss man zu einer Behandlung etwas mitbringen?

A: Falls vorhanden sollten bestehende Befunde, Röntgenaufnahmen oder ähnliches zur ersten Behandlung mitgebracht werden.

 

F: Muss man zur Behandlung ein Handtuch mitbringen?

A: Nein, es ist nicht nötig ein Handtuch mitzubringen. Sämtliche Materialien werden von uns gestellt.

 

F: Wie kann man einen Behandlungstermin vereinbaren?

A: Behandlungstermine können telefonisch oder per Email vereinbart werden.
Während der Behandlungen können wir leider nicht ans Telefon gehen. Wir bitten hierfür um Verständnis. Es besteht jederzeit die Möglichkeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen dann schnellstmöglich zurück.
Unsere Telefonnummer und Email Adresse finden sich unter Kontakt.

 

F: Kann man einen bereits vereinbarten Termin wieder absagen?

A: Der Alltag bringt oftmals Veränderungen mit sich und natürlich muss da mal einen Termin abgesagt oder verlegt werden. Das ist selbstverständlich gar kein Problem!
Wir möchten Sie nur bitten uns bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn zu informieren, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.

Sie können uns einfach eine Email senden oder anrufen. Sollten wir gerade telefonisch nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

 

F: Kann der Kinderwagen bei Behandlungen von Säuglingen und Kleinkindern in der Praxis abgestellt werden?

A: Ja. Wir haben einen großen Eingangsbereich, in dem Kinderwägen abgestellt werden können.


 

Fragen zu Bewegungskursen:

 
 

F: Braucht man spezielle Kleidung für den Taijiquan (Tai Chi Chuan) Unterricht?

A: Für den Taijiquan Unterricht benötigt man nur bequeme Sportbekleidung. Da der Trainingsraum mit einem hochwertigen Sportbelag ausgelegt ist sind hier nur saubere (Hallen-)Sportschuhe erlaubt.

 

Allgemeine Fragen:

 
 

F: Muss man eine Parkgebühr bezahlen?

A: Zwei Parkplätze in unserem Hof sind allein für unsere Besucher reserviert. Diese können kostenfrei genutzt werden.